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Die Spielplatz- Jahreshauptinspektion ( DIN 1176 Teil 7)

Grundsätzlich ist die einmal jährlich einzuhaltende Hauptinspektion in jedem Monat des Jahres möglich.

Wir empfehlen die Hauptinspektion im ersten bis in das zweite Quartal des Jahres durchführen zu lassen.  

Eventuelle Mängel können rechtzeitig zur Hochsaison beseitigt werden, somit können Sie,

bei regelmäßiger Wartung, ein sicheres spielen den Nutzern gewähren.

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Die Hauptinspektion 

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  • Bestandsaufnahme der Anlage (Spielplatzgeräte und Mobiliar

  • Stabilitäts- und Verschleißkontrolle von Anlage, Spielplatzgeräte und Mobiliar.

  • Stabilitäts- und Verschleißkontrolle von im Erdreich eingelassenen Geräteelemente. 

  • Stabilitäts- und Verschleißkontrolle abgedichteter und nicht einsehbarer Geräteelemente

  • Kontrolle der Sicherheitsfreiräume und Fallhöhen.

  • Verschleißkontrolle von Elastik- Fallschutzbelägen.

  • Kontrolle von Spiel- und Fallschutzsand > Füllstand & Hygiene 

  • Allgemeine Hygienebewertung.

  • Prüfbericht, ggf. Fotodigital dokumentiert, Prüfplakette.

  Mängel vermeiden !
 

Fordern Sie ein Kostenangebot zur Spielplatz- Jahreshauptinspektion an.

  Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

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