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Die Spielplatz-
Jahreshauptinspektion ( DIN 1176 Teil 7) |
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Grundsätzlich ist die einmal
jährlich einzuhaltende Hauptinspektion in jedem Monat des
Jahres möglich. |
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Wir empfehlen die
Hauptinspektion im ersten bis in das zweite Quartal des
Jahres durchführen zu lassen. |
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Eventuelle Mängel können rechtzeitig zur Hochsaison beseitigt werden, somit
können Sie, |
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bei regelmäßiger Wartung,
ein sicheres spielen den Nutzern
gewähren. |
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Die Hauptinspektion |
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Bestandsaufnahme der
Anlage (Spielplatzgeräte und Mobiliar)
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Stabilitäts- und
Verschleißkontrolle von Anlage, Spielplatzgeräte und
Mobiliar.
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Stabilitäts- und
Verschleißkontrolle von im Erdreich eingelassenen
Geräteelemente.
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Stabilitäts- und
Verschleißkontrolle abgedichteter und nicht einsehbarer
Geräteelemente.
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Kontrolle der
Sicherheitsfreiräume und Fallhöhen.
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Verschleißkontrolle von
Elastik- Fallschutzbelägen.
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Kontrolle von Spiel- und
Fallschutzsand > Füllstand & Hygiene
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Allgemeine Hygienebewertung.
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Prüfbericht, ggf.
Fotodigital dokumentiert, Prüfplakette.
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Mängel
vermeiden ! |
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Fordern
Sie ein Kostenangebot
zur Spielplatz- Jahreshauptinspektion an. |
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Ihre
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. |
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Anzahl der
Spielplätze.. |
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Bundesland der Spielanlage/n.. |
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Firma /
Einrichtung.. |
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Ihr Name.. |
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Strasse.. |
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Hausnummer.. |
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Postleitzahl.. |
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Ort.. |
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Telefon.. |
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E-Mail.. |
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